# DIE Schwimmgemeinschaft

 

Grundsätze der Abteilungsstruktur:

1.    Die Schwimmabteilung bietet Platz für Kinder, Jugendliche und Erwachsene und versucht auf bestmöglichstem Niveau für diesen Personenkreis attraktiven Schwimmsport zu ermöglichen.

Dies schließt im Umkehrschluss jedoch nicht aus, dass es einen Aufnahme Stop von Interessierten geben kann, da nur durch eine ausgewogene Anzahl an Teilnehmern die Qualität des Trainings und allen voran die Sicherheit der Trainingsteilnehmer gewährleistet werden kann. Die Entscheidung liegt bei den Trainern und dem Abteilungsleiter der Schwimmabteilung und wird nach Rücksprache mit dem Vorstand des PSV getroffen.

2.    Grundsätzlich wollen wir unseren Sport als Team - Sport und nicht als Individualsport vermitteln. Dazu gehört auch, im Team aufzutreten und erworbene Fähigkeiten in die Praxis umzusetzen.

Deshalb ist ab 01.01.2024 der Besitz einer DSV Wettkampf Lizenz für Kinder im Alter zwischen 8 und 14 Jahren verpflichtend, um zukünftig am Trainingsangebot der PSV Schwimmsparte teilnehmen zu können.

Mit Wirkung vom 13.06.2023 hat der Abteilungsausschuss der Schwimmsparte des PSV Eichstätt zudem beschlossen, dass aktive Mitglieder mit einer WK - Lizenz einen zusätzlichen, sog. „Aktiven Beitrag“ in Höhe von 100 € ab 01.01.2024 entrichten müssen.

Der Beitrag wird durch 2 Arbeitsdienste pro Saison (Zeitraum 01.09. bis 31.08. eines jeden Kalenderjahres) und der Teilnahme an 2 externen, regionalen Wettkämpfen anteilsmäßig reduziert und entfällt bei Erfüllung der nachfolgenden Bedingungen vollumfänglich, so dass dadurch ausdrücklich keine finanzielle Mehrbelastung entstehen wird

Die Teilnahme an Wettbewerben beinhaltet nicht den Sinn, dass das Kind Leistungssport betreibt!

Wege der Reduzierung bzw. Aufhebung des Beitrags:

1. Arbeitsdienste

- Inhaber einer Kampfrichterlizenz mit mind. 4 geleisteten Wettkampf - Abschnitten pro Saison.
Für jeweils 2 geleistete Wettkampf - Abschnitte reduziert sich der Beitrag um jeweils 25 €.
Die Ausbildung zum Kampfrichter ist auch für Eltern möglich und wir vom Verein bezahlt! Die Ausbildung umfasst einen halben Tag (meist SO). Vorkenntnisse sind nicht zwingenderforderlich.

- Helfer bei sparteninternen Vereinstätigkeiten: Hierzu sind insgesamt 2 Arbeitseinsätze pro Saison zu je mind. 2 Stunden abzuleisten. Pro Arbeitseinsatz verringert sich der Beitrag um 25 €.
Bei Kindern bis 14 Jahren ist der Arbeitseinsatz von einem Elternteil abzuleisten. Arbeitseinsätze sind bspw.:

>Unterstützung bei Wettkämpfen, die durch den Verein ausgerichtet und zuvor im Rahmen des Abteilungsausschusses beschlossen worden sind (betr. Auf- und Abbau sowie Unterstützung bei Verpflegungsdiensten, bzw. als Mitarbeiter der sparteneigenen Kuchentheke)

>Unterstützung bei Vereinsaktivitäten, bspw. PSV Bootsfahrt oder Vereinsmeisterschaften; In Einzelfällen auch Kuchenspenden in entsprechendem Rahmen.

Die Einsätze werden frühzeitig über die Trainer sowie die Homepage kommuniziert und terminiert sowie auch eingeteilt.

2. Wettkampfteilnahmen

- Teilnahme an 2 von 5 ausgewählten regionalen externen Schwimmwettkämpfen pro Saison. Diese werden durch die Trainer im Vorfeld ausgesucht, frühzeitig kommuniziert und mit den Schwimmern abgesprochen. Pro Teilnahme an einem Wettkampf reduziert sich der Aktivenbeitrag um jeweils 25€. 
Die reinen Teilnahmegebühren werden durch den Verein übernommen, nicht jedoch die An- und Abreise (in Abhängigkeit der vorhandenen Plätze kann ggfs. auch auf vereinseigene, jedoch nur eingeschränkt zur Verfügung stehende Fahrzeuge zurückgegriffen werden).
Teilnahmegebühren die aus einer Nichtteilnahme an einem gemeldeten Wettkampf entstehen werden, außer in begründeten Einzel- und Ausnahmefällen, ausnahmslos an das betreffende Mitglied in Rechnung gestellt und eingezogen.
Die Aufsichtspflicht liegt bei den Wettbewerben ausnahmslos bei den Erziehungsberechtigten!

Der Vollständige Wegfall des Beitrags ist nur in Kombination aus Arbeitsdienst (1.) UND Wettkampfteilnahmen (2.) möglich

3.    Ab dem 15. Lebensjahr schließt die Mitgliedschaft in einer Freizeit - und Breitensportgruppe eine Teilnahme an Wettkämpfen nicht aus! Bei Interesse haben die Teilnehmer selbstverständlich die Möglichkeit Wettkämpfe zu besuchen. Dies sollte wünschenswerterweise dann auch von den entspr. Personen gegenüber ihren Trainern kundgetan werden.

4.    Nach Möglichkeit und Interesse haben alle Personen ab 15 Jahren jederzeit, ggfs. entsprechend der Gruppenrichtlinien und des jeweiligen Leistungsvermögens zwischen den einzelnen Schienen (Breiten- und Leistungssport) zu wechseln!

5.    Die „Grundausbildung“ erfolgt zentral in den entsprechenden Kindergruppen. Die Verweildauer soll wünschenswerterweise bei ca. 2 Jahren maximal liegen, da in einem Schwimmverein durchaus die Veranlagung vorhanden sein sollte, in dieser Zeit die Grundschwimmarten Kraul, Rücken und Brust in den Grundzügen (nicht bis hin zur Perfektion!) zu erlernen.

Unser Ziel besteht darin, Kinder an das geregelte Training heranzuführen. Das Kinderschwimmen ist kein temporärer Kinderschwimmkurs. Ziel und Zweck der Gruppe ist es, dass die Kinder nach ca. einem halben Jahr im Stande sind, in einer Trainingsgruppe im Hallenbad der Bereitschaftspolizei (vordergründig im Perspektiv Team oder einer Kindergruppe) integriert werden.

6.    Veranstaltungen werden durch uns als Verein durchgeführt. Erlöse kommen dem Vereinsleben und insb. uns als Abteilung zu Gute. Sie gewährleisten, dass wir als Sparte im Stande sind, unsere Mitgliedsbeiträge auf dem aktuellen Niveau zu halten!